1.1. Folgender Gutschein Emittent (nachfolgend „GS-Emittent“) betreiben in Kooperation mit dem technischen Dienstleister PCS Informatik GmbH mit Sitz Mainstockheimer Straße 19, 97318 Kitzingen ein Gutschein-System.
Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH (EST), Marktplatz 16, 73728 Esslingen am Neckar Telefon 0711 396939-69 E-Mail: info@esslingen-marketing.de Geschäftsführung Michael Metzler Steuer Nr. 59330/41001
Emittent des digitalen Gutscheins ist dabei die Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH (EST). Der digitale Gutschein ist über den Online Shop (esslingen.citygs.de) oder im Sitz des GS-Emittenten erhältlich und wird von verschiedenen autorisierten Akzeptanzstellen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen akzeptiert (nachfolgend zusammen auch „Akzeptanzstellen“).
1.2. Bei dem vom GS-Emittenten herausgegebenen digitalen Gutschein handelt es sich um ein Kleinbetrags-Zahlungsinstrument in Form von E-Geld mit einem maximalen Guthaben von 2000 Euro. Unter E-Geld versteht man einen elektronisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem GS-Emittenten; dieser wird mittels der digitalen Gutscheine in den teilnehmenden Akzeptanzstellen als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen angenommen.
1.3. Die Nutzung des digitalen Gutscheins ist durch Vorlage des QR-Codes (digital oder als Printversion) bei der autorisierten Akzeptanzstelle möglich.
1.4. Für die Nutzung des digitalen Gutscheins ist es erforderlich, dass der Nutzer Zugang zum Internet hat; durch die Nutzung des Internets können dem Nutzer zusätzliche Kosten entstehen, die jedoch nicht dem GS-Emittenten in Rechnung gestellt werden können.
1.5. Mit dem Erwerb des digitalen Gutscheins gemäß nachstehender Ziffer 2 erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Vertragsbedingungen“) an. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Abschluss des Vertrages über die Nutzung der digitalen Gutscheine gemäß diesen Vertragsbedingungen (nachfolgend „E-Geld-Vertrag“); einer darüberhinausgehenden, gesonderten Vertragserklärung des Nutzers gegenüber des GS-Emittenten bedarf es nicht.
1.6. Die Nutzung des digitalen Gutscheins als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen ist nur in den teilnehmenden autorisierten Akzeptanzstellen möglich. Eine aktuelle Liste der Akzeptanzstellen ist abrufbar unter www.esslingen-info.com.
Der digitale Gutschein kann in folgenden 2 Versionen gekauft werden. Entweder als einmaliger Gutschein (siehe 2.1) oder aber als aufladbare Version (siehe 2.2) für zum Beispiel Arbeitgeber. Der GS-Emittent in einer Stadt kann entscheiden, welche der beiden Versionen er anbieten möchte. Der Einsatz von beiden Modellen ist ebenfalls möglich.
2.1. Der digitale Gutschein als einmaliger teileinlösbarer Gutschein. Dieser digitale Gutschein kann entweder Online im Shop, oder aber beim Sitz des GS-Emittenten erworben werden. Die einzelnen Gutscheindesigns haben verschiedene Wert Ober- und Untergrenzen. Diese dürfen beim Kauf weder überschritten, - noch unterschritten werden. Ist der Gutschein vollständig eingelöst, so ist er für seine weitere Lebenszeit wertlos und dient nur noch zu Informationszwecken.
2.2. Der digitale Gutschein als aufladbare Version. Dieser digitale Gutschein kann entweder durch den Arbeitgeber oder aber beim Sitz des GS-Emittenten aufgeladen werden. Der Betrag der Aufladungen des digitalen Gutscheins darf die Ober- und Untergrenzen des Gutscheindesigns ebenfalls nicht überschreiten. Der maximale Betrag eines aufladbaren Gutscheins ist 2000 Euro. Wird bei einer Aufladung das Kartenmaximum überschritten, so erhält die aufladende Person eine Information.
2.3. Beim Vorortkauf im jeweiligen Sitz des GS-Emittenten entscheidet der GS-Emittent über die Wahl der Zahlungsmethode.
2.4. Der Erwerb im Onlineshop des GS-Emittenten
2.4.1. Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des GS-Emittent dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Gutscheine zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ab.
2.4.2. Die Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden Schritten:
2.4.3. Der Kunde kann vor Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" durch das Anklicken des jeweiligen Bereiches auf der Seite „/kasse“ bzw. den im Bestellablauf erläuterten Funktionalitäten seine Eingaben berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen. Ein Abbruch des Bestellvorgangs ist auch jederzeit durch Schließen des jeweiligen Internet-Browsers möglich.
2.4.4. Der GS-Emittent wird dem Kunden bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.
2.4.5. An sein durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage gebunden, soweit im Einzelfall keine andere Frist für die Annahme des Angebots durch den GS-Emittent vereinbart ist.
2.4.6. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich dadurch zu Stande, dass dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist die Rechnung zugeht.
2.4.7. Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
2.4.8. Die Versandkosten werden dem Kunden während des Bestellvorgangs angezeigt. Soweit der Kunde von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.
2.4.9. Die Bezahlung der Waren erfolgt durch die Auswahl einer im Onlineshop angebotenen Zahlungsmethode. Der GS-Emittent behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des GS-Emittent.
3.1 Eine Nutzung des digitalen Gutscheins ist maximal in Höhe des jeweils aktuellen Guthabenbetrages (nachfolgend „Gutschein-Karten-Guthaben“) möglich. Darüber hinaus können bei den digitalen Gutscheinen zusätzliche Betragsobergrenzen für die Nutzung im Rahmen von einzelnen Bezahltransaktionen vereinbart werden. Diese hat der GS-Emittent auf eine Obergrenze von 300 Euro gesetzt.
3.2 Die Einlösung des auf dem digitalen Gutschein gespeicherten Gutschein-Karten-Guthabens erfolgt entweder durch Vorlage des QR-Codes als physischen Karte (z.B.: auf Papier) oder durch Vorlage des QR-Codes als digitale Version in der Gutscheinapp an der Kasse der autorisierten Akzeptanzstellen. Das auf dem digitalen Gutschein gespeicherte Gutschein-Karten-Guthaben kann ausschließlich für den Kauf von Produkten der autorisierten Akzeptanzstellen genutzt werden, also insbesondere für dort angebotene Waren und Dienstleistungen; eine Nutzung zum Kauf von anderen Gutscheinen ist ausgeschlossen.
3.3 Die Bezahlung von Produkten im Rahmen eines Bezahlvorgangs mittels mehrerer digitalen Gutscheine durch eine Person ist nicht gestattet. In der App kann für größere Beträge der Button „Einkauf bezahlen“ genutzt werden. Es wird nun das Guthaben aller digitalen Gutscheine genutzt.
3.4 Ein Einsatz des digitalen Gutscheins an Geldautomaten zum Zweck der Bargeldabhebung sowie für eine Bargeldauszahlung im Rahmen des sog. Cashback ist nicht möglich.
3.5 Bei Einsatz des digitalen Gutscheins erteilt der Nutzer mit Verwendung des digitalen Gutscheins entweder durch Vorlage des QR-Codes als physischen Karte (z.B.: auf Papier) oder durch Vorlage des QR-Codes als digitale Version in der Gutscheinapp an der Kasse der autorisierten Akzeptanzstellen seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag an die jeweilige Akzeptanzstelle. Zahlungsaufträge lauten stets auf Euro. Ein mit einem digitalen Gutschein ausgelöster Zahlungsauftrag kann nach Erteilung der Zustimmung zum Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden.
4.1 Der E-Geld-Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der digitale Gutschein erworben wurde. Das Gutschein-Karten-Guthaben auf dem digitalen Gutschein kann nur innerhalb der vom GS-Emittenten festgelegten Vertragslaufzeit bei autorisierten Akzeptanzstellen verwendet werden.
4.2 Nach Ablauf der Gültigkeit nach Erwerb endet der E-Geld-Vertrag für den jeweiligen digitalen Gutschein automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Nutzers oder des GS-Emittenten bedarf. Der digitale Gutschein kann ab diesem Zeitpunkt bei den Akzeptanzstellen nicht mehr als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Das Guthaben verfällt anschließend. Der GS-Emittent hat diese Gültigkeit auf 3 Jahre zum Jahresende gesetzt.
5.1 Wie Bargeld kann der digitale Gutschein (in der Printversion) keinem bestimmten Nutzer zugeordnet werden. Weil der digitale Gutschein (in der Printversion) ähnlich wie Bargeld ist, kann dieser nicht gesperrt werden, insbesondere auch nicht im Falle eines Diebstahls, Verlusts, Abhandenkommens oder Missbrauchs; eine weitere Nutzung durch unbefugte Dritte kann in diesen Fällen nicht verhindert werden. Der Nutzer ist daher verpflichtet, den digitalen Gutschein bzw. den Gutschein-Code (QR-Code und Gutscheinnummer) besonders sorgfältig aufzubewahren und vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen. Bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen, Missbrauch oder Zerstörung besteht kein Anspruch auf Ersatz des digitalen Gutscheins oder des Gutschein-Karten-Guthabens gegenüber des GS-Emittenten.
5.2 Der digitale Gutschein kann weiterschenkt werden, allerdings nur einmalig. Der Weiterverkauf, Tausch oder eine andere entgeltliche Übertragung ist nicht gestattet.
5.3 Der GS-Emittent behält sich das Recht vor, die Einlösung oder den Rücktausch des Gutschein-Karten-Guthabens zu beschränken, an Bedingungen zu knüpfen oder zu verweigern, soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben sie dazu verpflichten, konkrete Anhaltspunkte für den Verstoß des Nutzers gegen diese Vertragsbedingungen vorliegen oder wenn Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass entweder der Nutzer oder ein Dritter im Zusammenhang mit dem digitalen Gutschein eine Straftat begangen hat oder begehen könnte.
6.1 Soweit in diesen Vertragsbedingungen der Begriff „autorisierter Zahlungsvorgang“ verwendet wird, ist damit ein Zahlungsvorgang gemeint, bei dem der Kunde seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag (vgl. dazu Ziffer 3) erteilt hat.
6.2 Der Nutzer hat gegen den GS-Emittenten einen Anspruch auf Erstattung eines Zahlungsbetrags, der dem Gutschein-Karten-Guthaben belastet wurde und der auf einem autorisierten, vom oder über eine Akzeptanzstelle ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Nutzer entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen der Vertragsbeziehung betreffend den digitalen Gutschein und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können. Der Nutzer ist verpflichtet, dem GS-Emittenten auf Verlangen die Sachumstände darzulegen, aus denen er sein Erstattungsverlangen herleitet.
6.3 Ein Anspruch auf Erstattung aus den o.g. Gründen ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Gutschein-Karten-Guthabens mit dem betreffenden Zahlungsbetrag gegenüber dem GS-Emittenten geltend macht.
6.4 Erstattungsansprüche gegen den GS-Emittenten kann der Nutzer grundsätzlich nicht mehr geltend machen, wenn der Nutzer den GS-Emittenten nicht spätestens nach Ablauf von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung des Gutschein-Karten-Guthabens über die fehlerhafte Ausführung unterrichtet. Andere als die in der vorstehenden Ziffer beschriebenen Ansprüche (Ansprüche wegen sog. Folgeschäden, die auf nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungen autorisierter Zahlungsvorgänge beruhen) kann der Nutzer auch nach Ablauf dieser Frist geltend machen, sofern er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
6.5 Ist zwischen dem Nutzer und dem GS-Emittenten als Zahlungsdienstleister streitig, ob ein Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der GS-Emittent nicht nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.
7.1 Der GS-Emittent haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der GS-Emittent nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des GS-Emittenten in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt und hierbei die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt, soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist. Ansprüche des Nutzers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.2 Der GS-Emittent haftet nicht für Schäden, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, die mit dem digitalen Gutschein ausgelöst wurden, entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen digitalen Gutscheins oder einer missbräuchlichen Verwendung des digitalen Gutscheins beruhen. Der GS-Emittent hat auch im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, der mit dem digitalen Gutschein ausgelöst wurde, einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen digitalen Gutscheins beruhen. Dies gilt auch im Fall einer missbräuchlichen Verwendung des digitalen Gutscheins. Der GS-Emittent wird in diesem Fall den entsprechenden Betrag dem Gutschein-Karten-Guthaben belasten. Die Regelung in Ziff. 5.1 bleibt hiervon unberührt.
7.3 Der GS-Emittent haftet ebenso nicht für technische Störungen gleich welcher Art oder Fehler eines Dritten, durch die die Einlösung des Gutschein-Karten-Guthabens nicht möglich ist.
7.4 Der GS-Emittent haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass ein unberechtigter Dritter den Anspruch auf Rückzahlung geltend macht.
7.5 Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des GS-Emittenten, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sollten.
8.1 Informationen zum digitalen Gutschein und dessen Nutzung erhalten Sie online auf der Seite des GS-Emittent: www.esslingen-info.com/stadtgutschein.
8.2 Der Nutzer kann jederzeit den aktuellen Stand des Gutschein-Karten-Guthabens des digitalen Gutscheins durch den Download der App und verknüpfen des Gutscheins mit dem App Account überprüfen. Der GS-Emittent ist nicht verpflichtet, dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere ist er auch bei Ablehnung eines mit dem digitalen Gutschein ausgelösten Zahlungsvorgangs nicht verpflichtet, den Nutzer hierüber zu informieren, soweit die Nichtausführung für den Nutzer aus den Umständen erkennbar ist.
8.3 Dem Nutzer sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften vor Abgabe seiner Vertragserklärung zum Abschluss dieses E-Geld-Vertrags lediglich Informationen zu den wesentlichen Merkmalen und Nutzungsmöglichkeiten des digitalen Gutscheins, den anfallenden Entgelten sowie andere wesentlichen Vertragsinformationen sowie Haftungshinweise mitzuteilen.
8.4 Der Nutzer kann die vorliegenden Informationen und Vertragsbedingungen auch beim jeweiligen GS-Emittenten anfordern und erhält diese dann in Textform. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Nutzer an den jeweiligen Gutschein Emittenten eine E-Mail mit der Bitte um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen schickt. (Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH (EST) / citycard@esslingen-marketing.de)
Es besteht für Nutzer die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, über Verstöße des GS-Emittent gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Ferner können die Beteiligten gem. § 14 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge gem. §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank oder die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.
10.1 Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser Vertragsbedingungen im Ganzen oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vereinbarungen eine Lücke aufweisen sollten.
10.2 Diese Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Diese Vertragsbedingungen und vertragliche Informationen sind daher auch in deutscher Sprache abgefasst. Die Kommunikation zwischen dem Nutzer und dem GS-Emittenten erfolgt auf Deutsch.
Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH (EST) Marktplatz 16 73728 Esslingen am Neckar Telefon: 0711 396939-69
11.1 Mitteilungen bzgl. des digitalen Gutscheins hat der Nutzer an die entsprechende Stelle der Stadt zu senden: Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH (EST) – info@esslingen-marketing.de
Einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht bezüglich des Vertragsschlusses das folgende Widerrufsrecht zu, wenn der Abschluss des E-Geld-Vertrags im Fernabsatz gem. § 312c BGB erfolgt; ein Fernabsatz liegt vor, wenn die Vertragsverhandlungen und der Vertragsschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen (z.B. per Brief, E-Mail, Telefon) (sog. Fernabsatzverträge). Sie finden nachfolgend die zur Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 248 § 1 i.V.m. Art. 246b § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB vorgesehene Widerrufsbelehrung gem. Art. 246b § 2 Abs. 3 EGBGB bei Abschluss und der Abwicklung von Fernabsatzverträge bezüglich Ihres digitalen Gutscheins:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 11 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH (EST) Marktplatz 16 73728 Esslingen am Neckar E-Mail: info@esslingen-marketing.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung –